Jedermann darf sammeln, aber nicht alles ist erlaubt...
Der Steinpilz ist der schmackhafteste Pilz in der Region (Foto: Ulrich Siewers)
Die feuchte und eher milde Witterung lässt in
diesem Jahr die Pilze früher sprießen als in den vorausgegangenen Jahren. Für Feinschmecker
und Pilzliebhaber ist in den Monaten September und Oktober Hochsaison in
unseren Wäldern >>> mehr
Vielen Waldbesitzern, Forstleuten und Jägern sind die mit Taschen,
Körben und Messern ausgestatteten Sammler jedoch ein Ärgernis, denn sie bewegen
sich häufig abseits der Wege und nehmen weder auf Schonungen noch
Wildschutzzonen Rücksicht. Die wenigsten von ihnen wissen, dass Steinpilze, Maronen,
Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilze und Rotkappen nach dem Bundesnaturschutz-
und dem Landeswaldgesetz nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf
pfleglich der Natur entnommen werden dürfen. Viele andere Arten stehen bereits
auf der Roten Liste und sind komplett geschützt.
Geringe Menge heißt in Rheinland-Pfalz, dass
jedermann nur so viele Pilze sammeln darf, wie im Rahmen einer Mahlzeit verzehrt
werden können. Eine genaue Menge ist somit nicht vorgegeben. Allerdings geht
die Rechtsprechung von einer Menge von maximal 1 bis 2 kg an nicht geputzten
Pilzen aus.
Diese Regelung gilt allerdings nicht in
Naturschutzgebieten, deren Rechtsverordnungen in der Regel das Verlassen der
Wege generell verbieten, ebenso das "Beseitigen" von Pflanzen oder
Teilen davon (womit hier auch die Pilze eingeschlossen werden).
In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten!
In den vergangenen Jahren wurden überall im Lande
Pilzsammler beobachtet, die auf der Suche nach den von der Gastronomie gut
bezahlten Steinpilzen systematisch durch unsere Wälder zogen und zentnerweise
ihre Ernte oft mit großen Lieferwagen aus dem Wald schafften.
Diese Form der persönlichen Bereicherung erzürnt nicht
nur die Hobbypilzsammler, sondern sie erfüllt einen Straftatbestand. Auch der
Ankauf ist strafbar, denn es handelt oft um illegal erworbenes Diebesgut. Das gewerbsmäßige Sammeln sowie das Befahren des
Waldes sind jedoch nur mit Erlaubnis der Waldbesitzer erlaubt. Wer ohne
Genehmigung mehrere Kilo Pilze aus dem Wald holt, muss für diese
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 2500 Euro, im Extremfall
sogar von 10.000 Euro rechnen. Daher setzen Polizei und
Forstleute auch auf die Mithilfe der Bevölkerung, damit dem räuberischen Sammeln der Pilzdiebe
Einhalt geboten werden kann.
Waldpilzfiliale Mayen Bildungs-, Schulungs- und Beratungsstelle der Deutschen
Gesellschaft für Mykologie
Gerd Oelschlägel, Pilzsachverständiger Siegfriedstr. 3 56727 Mayen Tel.: 02651 78 182 Mobil: 0179 51 24 353 E-Mail: pilzgerd@web.de
Sa / So 13 – 18 Uhr, werktags nach Vereinbarung