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Jedermann darf sammeln, aber nicht alles ist erlaubt...


Der Steinpilz ist der schmackhafteste Pilz in der Region (Foto: Ulrich Siewers)

Die feuchte und eher milde Witterung lässt in diesem Jahr die Pilze früher sprießen als in den vorausgegangenen Jahren. Für Feinschmecker und Pilzliebhaber ist in den Monaten September und Oktober Hochsaison in unseren Wäldern >>> mehr

Vielen Waldbesitzern, Forstleuten und Jägern sind die mit Taschen, Körben und Messern ausgestatteten Sammler jedoch ein Ärgernis, denn sie bewegen sich häufig abseits der Wege und nehmen weder auf Schonungen noch Wildschutzzonen Rücksicht. Die wenigsten von ihnen wissen, dass Steinpilze, Maronen, Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilze und Rotkappen nach dem Bundesnaturschutz- und dem Landeswaldgesetz nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich der Natur entnommen werden dürfen. Viele andere Arten stehen bereits auf der Roten Liste und sind komplett geschützt.

Geringe Menge heißt in Rheinland-Pfalz, dass jedermann nur so viele Pilze sammeln darf, wie im Rahmen einer Mahlzeit verzehrt werden können. Eine genaue Menge ist somit nicht vorgegeben. Allerdings geht die Rechtsprechung von einer Menge von maximal 1 bis 2 kg an nicht geputzten Pilzen aus.


Diese Regelung gilt allerdings nicht in Naturschutzgebieten, deren Rechtsverordnungen in der Regel das Verlassen der Wege generell verbieten, ebenso das "Beseitigen" von Pflanzen oder Teilen davon (womit hier auch die Pilze eingeschlossen werden).

In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten!


In den vergangenen Jahren wurden überall im Lande Pilzsammler beobachtet, die auf der Suche nach den von der Gastronomie gut bezahlten Steinpilzen systematisch durch unsere Wälder zogen und zentnerweise ihre Ernte oft mit großen Lieferwagen aus dem Wald schafften.

Diese Form der persönlichen Bereicherung erzürnt nicht nur die Hobbypilzsammler, sondern sie erfüllt einen Straftatbestand. Auch der Ankauf ist strafbar, denn es handelt oft um illegal erworbenes Diebesgut. Das gewerbsmäßige Sammeln sowie das Befahren des Waldes  sind jedoch nur mit Erlaubnis der Waldbesitzer erlaubt. Wer ohne Genehmigung mehrere Kilo Pilze aus dem Wald holt, muss für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 2500 Euro, im Extremfall sogar von 10.000 Euro rechnen. Daher setzen Polizei und Forstleute auch auf die Mithilfe der Bevölkerung, damit dem räuberischen Sammeln der Pilzdiebe Einhalt geboten werden kann.


Nützliche Hinweise und Informationen über

Giftnotrufzentralen,
Pilzsachverständige
und
Publikationen
rund um das Thema Pilze finden Sie beim Anklicken der jeweiligen Links
und auf der Homepage der Landesforsten Rheinland-Pfalz.


Waldpilzfiliale Mayen
Bildungs-, Schulungs- und Beratungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Mykologie Gerd Oelschlägel, Pilzsachverständiger
Siegfriedstr. 3
56727 Mayen
Tel.: 02651 78 182
Mobil: 0179 51 24 353
E-Mail: pilzgerd@web.de Sa / So 13 – 18 Uhr, werktags nach Vereinbarung